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AUSSENHANDEL

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Simorg Trans Alım Satım Acentelik Hizmeti

Kauf- und Verkaufsagenturservice

Vertriebsvereinbarung:Es ist eine Art Vereinbarung zwischen dem Hersteller- / Exporteurunternehmen (Lieferant) und dem Unternehmen, das die Produkte dieses Unternehmens im Ausland vertreiben oder vermarkten wird. Grundlage ist der Weiterverkauf der beim Lieferanten bezogenen Ware im Rahmen der Vertragsregeln.

 

Agenturvertrag:Es kann zusammengefasst werden als Erledigung der Handelsgeschäfte des Exportunternehmens im Namen des Unternehmens gegen Gewinn. Sie basiert auf der Erbringung einer Dienstleistung im Rahmen der mit dem ausführenden Unternehmen getroffenen Vereinbarung.

 

Im Rahmen der allgemeinen Praxis hat die Agentur die Befugnis, Vereinbarungen zu unterzeichnen, die das Lieferunternehmen binden. Die vom Händler getroffenen Vereinbarungen verpflichten das Lieferunternehmen jedoch nicht. Während die Verträge über den Verkauf von Produkten in der Agentur zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossen werden, schließen die Händler in diesem Zusammenhang die Produktverkaufsverträge in eigenem Namen ab. Im Allgemeinen übernimmt die Agentur keine Verpflichtung aus dem im Namen des Lieferanten abgeschlossenen Kaufvertrag. Zum Beispiel; Das Risiko uneinbringlicher Forderungen trägt der Verkäufer bzw. das Lieferunternehmen. Der Exporteur ist verpflichtet, dem Handelsvertreter eine Verkaufsprovision zu zahlen. Der Distributor hingegen macht den Verkauf unabhängig vom Lieferanten (im eigenen Namen). Während der Preis bei Verkäufen, die über die Agentur getätigt werden, kontrolliert werden kann, kann die Preiskontrolle des Lieferanten bei Verkäufen durch Vertriebshändler eingeschränkt sein. Je nach aktuellem/geplantem Geschäftsvolumen, Preispolitik, Marktinformationen, Risikopräferenzen und Personalstruktur des Landes bestimmt das Lieferunternehmen die geeignete Vertragsart.

 

Der Zweck des Agentur-/Vertriebsvertrags ist im Wesentlichen; die Beziehung zwischen den beiden Organisationen zu definieren, diese Beziehung auf rechtlicher Grundlage herzustellen, die kommerziellen Ziele und Arbeitsweisen festzulegen und aufzuzeigen, wie die möglicherweise auftretenden Konflikte gelöst werden können.

 

In solchen Vereinbarungen, an denen die Unternehmen beteiligt sind, sollte die Definition der Vereinbarung, d. h. der getroffenen Vereinbarung, als Vertriebs-/Agenturvereinbarung angegeben werden. Da diese Verträge nach Zweck und Umfang einer näheren Ausgestaltung bedürfen als andere Verträge, deren Gegenstand der Kauf und Verkauf ist, empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen durch sorgfältige Prüfung zu ermitteln. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung so detailliert wie möglich geschrieben wird, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, kann es eine gute Idee sein, die Leistung des Maklers zu testen, bevor Sie einen verbindlichen Vertrag unterzeichnen. Wenn Sie mit der Leistung des Agenten nicht zufrieden sind, ist es einfacher, die Beziehung zu beenden. Beim Abschluss eines Maklervertrages ist es hilfreich, sich über die im Land des Maklers geltenden Gesetze zu informieren und einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Es ist sinnvoll, besonders auf Widerrufsklauseln zu achten. Eine Kündigungsfrist von 30 Tagen in Textform genügt. Niemand möchte nach einer Abmahnung für einen längeren Zeitraum rechtlich an einen potenziell feindlichen Händler oder Vertreter gebunden sein. In einigen Ländern können Sie den Vertriebsvertrag nicht kündigen, nur weil Sie es wünschen, wie es die Gesetzgebung vorschreibt. Lokale Gesetze verlangen möglicherweise, dass Sie nicht verkaufte Waren zurücknehmen und die Versandkosten erstatten. Örtliche Gesetze, die die Vergütungsbestimmungen des Vertriebspartners im Falle einer Stornierung regeln, erfordern eine vorherige Überprüfung. Wenn ein einziger Vertriebspartner für den Vertrieb in viele Länder eingesetzt wird, sollte das Land mit den am besten geeigneten Gesetzen zur Regulierung der Vertriebsbeziehungen für das Unternehmen ausgewählt werden. Hilfreich wäre es, den Vertrag nach der Genehmigung durch einen Anwalt oder Sachverständigen unterschreiben zu lassen.

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